AGB
Bei Beauftragung gelten folgende AGB.
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Alle angegebenen Preise sind motiv-gebunden. Alle Urheberrechte, geistigen Eigentumsrechte, Senderechte und alle anderen Rechte, die mit dem Autor (zur Verdeutlichung: dem vom Vermieter beauftragten Künstler/Arbeiter) und den Werken und/oder Leistungen des Autors verbunden sind, verbleiben beim Autor. Mit der vollständigen Bezahlung dieser Rechnung wird vom Autor die folgende Lizenz für die Nutzungsrechte der in dieser Rechnung aufgeführten Werke wie folgt erteilt:
Lizenzdetails: Die Werke des Urhebers dürfen vom Vermieter für die Dauer von einem Jahr genutzt werden, sofern nicht anders angegeben, danach ist die Nutzung einzustellen oder es ist eine zusätzliche Nutzungsgebühr (in Höhe der Nutzungsgebühr dieser Rechnung) an den Urheber zu zahlen. Die Werke des Urhebers dürfen nur für das vereinbarte Produkt oder die vereinbarte Dienstleistung (und alle Plattformen oder Medien) genutzt werden, die in den Rechnungspositionen aufgeführt sind, und nicht für zusätzliche Produkte oder Dienstleistungen in der Zukunft, sofern nicht anders angegeben.
Der Klarheit halber bedeutet dies auch, dass alle Werke des Urhebers niemals in Text-to-Speech-, synthetische Sprach- oder Al-Voice-Modelle integriert werden dürfen, egal auf welcher Plattform oder in welchem Medium, weder jetzt noch in Zukunft.
Die Werke des Urhebers dürfen nur in der geografischen Region verwendet werden, die in den Rechnungspositionen angegeben ist, sofern nichts anderes angegeben ist; wenn keine geografische Region angegeben ist, gilt die Lizenz nur für das Land des Vermieters; der Vermieter darf weder die Werke noch diese Lizenz ohne schriftliche Zustimmung des Urhebers an Dritte übertragen (einschließlich des Verkaufs des Vermieters selbst).
Wiederholte Aufnahmen: Der Autor korrigiert unentgeltlich alle (vom Autor verschuldeten) Fehler an den Werken und arbeitet auf der Basis von Wohlwollen und besten Bemühungen für subjektive Änderungen an den Werken, die vom Verleiher gewünscht werden, jedoch werden alle zusätzlichen Arbeiten, die vom Verleiher gewünscht werden, separat in Rechnung gestellt, wie zwischen dem Autor und dem Verleiher vereinbart.